Einladung zum Architekturrundgang 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder und Freunde,

 

 

Bernd Müller, Leiter des Amtes Mannheim von Vermögen und Bau Baden-Württemberg, hat es vor zwei Jahren versprochen:

 

Der 2. Teil der Schlossgartenführung in Schwetzingen findet statt am Samstag, 20. Juni 2015.

 

Neben der Gartenkunst gibt es ein bisher noch nie gezeigtes technisches Monument zu sehen, mit deren Restaurierung jetzt begonnen wird. Zumindest in Europa einzigartig! Lassen Sie sich überraschen!

 

Wir treffen uns bereits um 14.00 Uhr auf dem Schwetzinger Marktplatz vor dem „Spargeldenkmal“ und sammeln vor Ort das Eintrittsgeld ein. Für diese Führung zahlt jede Person 4,50 € Eintrittsgeld.

 

Da nur eine begrenzte Personenzahl teilnehmen kann, bitten wir um verbindliche Anmeldung bis spätestens 13.06.2015 bei Heike Hauck, Tel. 06221/601051 oder per Mail unter heikehauck@t-online.de.

 

Im Anschluss an unseren Architekturrundgang findet – wie immer – am Lager in der Wilhelmstraße ein gemütliches Beisammensein mit Grillen statt.

 

Über einen zahlreichen Besuch der Veranstaltung freuen wir uns.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Hauck

Stadtteilverein West-Heidelberg e. V.

Schriftführerin

Tel. privat: 06221 / 60 10 51

 

PS: Das 44. Weststadtfest findet am 12. und 13. September 2015 auf dem Wilhelmsplatz statt.

Recht - Symbolbild

Vortrag zum Verkehrsrecht

Unsere Mitglieder Karin und Frank Langer, Rechtsanwälte in der Weststadt,  haben sich angeboten, Vorträge zum Thema Verkehrsrecht und Arbeitsrecht zu halten. Dieses Angebot nehmen wir sehr gerne wahr.

Wir beginnen mit dem Thema Verkehrsrecht am

 

Mittwoch, 15. April 2015 um 19.00 Uhr

im Seniorenzentrum Weststadt, Dantestr. 7.

 

  • Bekommt ein unverschuldet von einem Verkehrsunfall Betroffener problemlos vollständigen Schadensersatz von der Versicherung des Unfallgegners. Wie wehre ich mich?
  • Wie verhalte ich mich nach einem Unfall? Reicht nach einem kleinen Parkplatzunfall ein Zettel an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalte?
  • Wie viel darf ich trinken, ohne dass der Führerschein in Gefahr ist?

 

Sie erleichtern uns die Planung, wenn Sie sich per E-Mail heikehauck@t-online.de oder Telefon 06221/601051 anmelden.

Gerne können Sie Freunde und Bekannte – auch Nichtmitglieder – mitbringen.