Veranstaltungen 2021

Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemie ist eine verlässliche Planung derzeit nicht möglich.

Die Jahreshauptversammlung wurde bis auf weiteres verschoben.

Der Sommertagszug konnte leider nicht stattfinden. Wir haben stattdessen am 16.3.2021 Sommertagsbrezen in die Kindergärten in der Weststadt gebracht, die dort an die Kinder verteilt wurden..

Das Maifest kann leider auch nicht stattfinden

Über die weiteren Veranstaltungen werden wir im Vorfeld informieren. Die ursprünglich geplanten Termine sind hier zu finden.

Über die aktuell geltenden Bestimmungen informiert die Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/coronavirus

(Aktualisiert am 18. April 2021).

Lebendiger Adventskalneder 3. Dezember 2020

Weihnachtsbrief

Liebe Mitglieder und Freunde des Weststadtvereines,


noch immer stellt das Coronavirus unser gesellschaftliches Miteinander sehr auf die Probe.
Das Jahr 2020 war für uns alle eine Herausforderung – privat, beruflich und auch im Ehrenamt. Unsere lieb gewonnenen Veranstaltungen konnten nicht stattfinden. Freundschaften, persönliche Treffen, gegenseitige Hilfe und Unterstützung sind wertvolle Schätze. Deshalb sage ich an dieser Stelle DANKE für Ihre Verbundenheit mit unserem Verein in dieser außergewöhnlichen Zeit.
Mit einigen Aktionen haben wir dennoch den Kontakt zueinander gehalten. Im April und Mai haben wir Mundschutzmasken an unsere Mitglieder verteilt.
Seit Juni fordern wir ein Verkehrs-, Parkraum- und Gesamtkonzept für die Weststadt. Mit einer Flyer-Aktion und mehreren Ständen informieren wir die Bewohner*innen der Weststadt.
Um die Wartezeit auf das nächste Weststadtfest zu verkürzen, haben wir im September „Hoffnungstaschen“ verteilt. Wir danken der Heidelberger Brauerei für die Unterstützung.
Am 11. November haben wir in den Kindergärten der Weststadt mehr als 500 Martinsmännchen verteilt. Vielen Dank an dieser Stelle auch an die Bäckerei Seip für die Unterstützung der Aktion. Abends ab 17:00 Uhr haben sich viele Familien an unserer „Laternenaktion“ zu Sankt Martin beteiligt. Bei einem Spaziergang durch die Weststadt konnte man viele schön beleuchtete Fenster bestaunen.
Zum Abschluss des Jahres beteiligen wir uns mit einem festlich geschmückten Schaukasten am Lebendigen Adventskalender in der Weststadt. Unsere „Hoffnung zum Mitnehmen“ ist als kleiner Mutmacher gedacht. Schauen Sie doch mal vorbei.

Leider wissen wir nicht, was uns das neue Jahr bringt. Wir sind optimistisch und haben die zukünftigen Termine geplant, passen
sie – wenn nötig – an, werden über Alternativen nachdenken. Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr wieder auf Veranstaltungen begrüßen zu dürfen.
Nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, sicher in kleinem Kreis, mit Harmonie und Besinnlichkeit. Kommen Sie gut in das neue – hoffentlich bessere – Jahr, und bleiben Sie vor allen Dingen gesund.


Herzliche Grüße
Ihr Vorstandsteam

Maskenpflicht

Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg

Die Stadt Heidelberg hat die Stadtteilvereine gebeten, folgende Informationen weiterzugeben:

Die Corona-Infektionszahlen sind in den vergangenen Tagen in Heidelberg wieder stark angestiegen. Bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz – die angibt, wie viele Personen pro 100.000 Einwohner sich in der vergangenen Woche in Heidelberg angesteckt haben – ist nun die Vorwarnstufe von 35 überschritten worden. Die Stadt Heidelberg reagiert darauf mit einer Allgemeinverfügung, in der private Feiern begrenzt und die Maskenpflicht in Teile des öffentlichen Raums ausgeweitet werden.

Maskenpflicht an stark frequentierten Bereichen im öffentlichen Raum 

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten, wie etwa Flohmärkte. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, werden vor Ort unter anderem durch Schilder ausgewiesen.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Pflicht gilt außerdem nicht für Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen oder ein Fahrzeug, Fahrrad oder ähnliches Fortbewegungsmittel fahren. Sie gilt ebenfalls nicht für Personen, die in einem abgegrenzten Bereich Bauarbeiten oder ähnliche Arbeiten durchführen.

Wer gegen das Maskengebot verstößt muss ein Bußgeld von mindestens 70 Euro zahlen.

Einschränkung von privaten Veranstaltungen und Feiern

Privatveranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten, Junggesellenabschiede oder Geburtstage sind in privaten Räumen nur noch mit maximal 15 Teilnehmenden möglich. In öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt eine Beschränkung auf 25 Personen. Beschäftigte oder sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung zählen nicht als Teilnehmer. Geahndet werden Verstöße mit 250 Euro Bußgeld, im Einzelfall sind nach Angaben des Rechtsamts auch bis zu 2.500 Euro möglich.

Weiter Informationen finden Sie online unter www.heidelberg.de/coronavirus.

Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 16. Oktober