Maskenpflicht

Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg

Die Stadt Heidelberg hat die Stadtteilvereine gebeten, folgende Informationen weiterzugeben:

Die Corona-Infektionszahlen sind in den vergangenen Tagen in Heidelberg wieder stark angestiegen. Bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz – die angibt, wie viele Personen pro 100.000 Einwohner sich in der vergangenen Woche in Heidelberg angesteckt haben – ist nun die Vorwarnstufe von 35 überschritten worden. Die Stadt Heidelberg reagiert darauf mit einer Allgemeinverfügung, in der private Feiern begrenzt und die Maskenpflicht in Teile des öffentlichen Raums ausgeweitet werden.

Maskenpflicht an stark frequentierten Bereichen im öffentlichen Raum 

Die Maskenpflicht gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten, wie etwa Flohmärkte. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, werden vor Ort unter anderem durch Schilder ausgewiesen.

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr oder Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Pflicht gilt außerdem nicht für Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen oder ein Fahrzeug, Fahrrad oder ähnliches Fortbewegungsmittel fahren. Sie gilt ebenfalls nicht für Personen, die in einem abgegrenzten Bereich Bauarbeiten oder ähnliche Arbeiten durchführen.

Wer gegen das Maskengebot verstößt muss ein Bußgeld von mindestens 70 Euro zahlen.

Einschränkung von privaten Veranstaltungen und Feiern

Privatveranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten, Junggesellenabschiede oder Geburtstage sind in privaten Räumen nur noch mit maximal 15 Teilnehmenden möglich. In öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt eine Beschränkung auf 25 Personen. Beschäftigte oder sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung zählen nicht als Teilnehmer. Geahndet werden Verstöße mit 250 Euro Bußgeld, im Einzelfall sind nach Angaben des Rechtsamts auch bis zu 2.500 Euro möglich.

Weiter Informationen finden Sie online unter www.heidelberg.de/coronavirus.

Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, 16. Oktober

Matthias Riegel

Schatzmeister & Internetbeauftragter